Verordnung über Nichthandelsgeschäfte

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das vorliegende Reglement für Non-Trading Operations (nachfolgend das „Reglement“) wurde im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Finanzmissbrauchs sowie zur Aufdeckung und Verhinderung von Gesetzesverstößen entwickelt und regelt das Vorgehen bei Non-Trading Operations auf dem Konto des Kunden bei der Centaxa Centaxaex spool. s.r.o (nachfolgend die „Gesellschaft“).

1.2. Das vorliegende Reglement ist öffentlich und bildet einen integralen Bestandteil jedes zwischen dem Unternehmen und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags.

1.3. Nicht-Handelsgeschäft bedeutet jede Operation des Kunden, um Geld auf das Kundenkonto einzuzahlen, Geld vom Kundenkonto abzuheben oder interne Überweisungen zwischen den myAlpari-Konten des Kunden vorzunehmen.

1.4. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm geleisteten Zahlungen allein verantwortlich. Wenn die Bankverbindung des Unternehmens geändert wird, ist der Kunde allein für die Zahlungen verantwortlich, die unter Verwendung der veralteten Daten getätigt werden.

1.5. Die Gesellschaft haftet nicht für die Rechtzeitigkeit und Korrektheit der Gutschrift von Geldern, die der Kunde mit anderen als den in myAlpari auf der Website der Gesellschaft veröffentlichten Angaben überwiesen hat.

 

2. Handelskonto

2.1. Um die Durchführung von Umtauschgeschäften auf den Finanzmärkten zu ermöglichen, muss der Kunde Geld auf das Handelskonto überweisen.

2.2. Um Aufzeichnungen über die vom Kunden eingezahlten Gelder zu führen, um die Abwicklung von Konvertierungsgeschäften zu gewährleisten und um die ausgeführten Transaktionen und Finanzergebnisse zu erfassen, eröffnet der Wertpapiermakler im Buchhaltungssystem des Wertpapiermaklers ein Handelskonto auf den Namen des Kunden.

2.3. Die Gelder des Kunden werden tatsächlich auf den Bankkonten des Unternehmens gehalten. Allerdings werden die Gelder des Kunden von der Gesellschaft weder verzinst noch ausgezahlt.

2.4. Der Antrag auf Eröffnung eines Handelskontos wird vom Kunden im Personal Office auf der Website der Gesellschaft im entsprechenden Teil der Website gestellt. Bei der Eröffnung des Handelskontos erhält der Kunde eindeutige Zugangscodes für die Handelsplattform.

2.5. Die eindeutigen Zugangscodes werden zur Identifizierung des Kunden bei der Durchführung von Konvertierungsvorgängen verwendet. Das Passwort kann jederzeit auf Antrag einer der Parteien geändert werden. Falls das Passwort auf Initiative des Unternehmens geändert wird, wird der Kunde an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt, die als Kontaktinformation dient.

2.6. Umtauschtransaktionen sind ab dem Zeitpunkt möglich, an dem die Mittel in der für die Transaktionen erforderlichen Höhe dem Handelskonto gutgeschrieben werden.

2.7. Die finanziellen Ergebnisse (Gewinne und Verluste) des Kunden aus den abgeschlossenen Konvertierungsgeschäften werden zum Zeitpunkt der Schließung der Position für jedes einzelne Währungspaar auf dem Handelskonto verbucht. Die Berechnung der Finanzergebnisse erfolgt nach dem in diesem Reglement festgelegten Verfahren.

2.8. Das Unternehmen hat das Recht, ein Handelskonto zu schließen, wenn der Kunde in 12 (zwölf) aufeinanderfolgenden Monaten keine Transaktionen auf dem Konto durchführt und kein Guthaben auf dem Konto vorhanden ist.

2.9. Die Gesellschaft erhebt keine Provision für die Führung inaktiver Handelskonten.

2.10. Das Unternehmen hat das Recht, das Handelskonto des Kunden zu schließen und jede weitere Dienstleistung jederzeit zu verweigern. Gleichzeitig wird sich das Unternehmen bemühen, den Kunden über alle verfügbaren Kommunikationsmittel über die Schließung des Kontos zu informieren.

2.11. Falls der Saldo des Handelskontos des Kunden weniger als $0,01 beträgt, wird dieser Saldo vom Handelskonto abgebucht.

 

3. Bedingungen und Verfahren für Geldüberweisungen auf/von dem Handelskonto

3.1. Handelskonten werden in den folgenden Währungen geführt: US-Dollar, Russischer Rubel, Euro.

3.1.1. Wenn die Einzahlung auf das Handelskonto in einer anderen Währung als der Währung des Handelskontos erfolgt, wird diese Währung entweder zum internen Kurs des Unternehmens zum Zeitpunkt der Überweisung oder zum Kurs der Zahlstelle, über die die Zahlung erfolgt, oder zum Kurs der Zahlstelle, bei der das Konto des Kunden eröffnet wurde und von der die Einzahlung erfolgt, umgerechnet. Der interne Umrechnungskurs wird in myAlpari veröffentlicht.

3.1.2. Wenn eine Auszahlung in einer anderen Währung als der Währung des Handelskontos erfolgt, wird diese Währung entweder zum internen Wechselkurs des Unternehmens zum Zeitpunkt der Überweisung oder zum Wechselkurs der Zahlstelle, über die die Zahlung erfolgt, oder zum Wechselkurs des Zahlungsinstituts, bei dem das Konto des Kunden eröffnet wurde und auf das die Auszahlung erfolgt, umgerechnet. Der interne Umrechnungskurs wird in myAlpari veröffentlicht.

3.2. Einzahlungen auf das und Abhebungen vom Handelskonto dürfen nur mit den in myAlpari verfügbaren Überweisungsmethoden vorgenommen werden. Gebühren und andere Kosten für jede Übertragungsmethode werden in myAlpari und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht und können von der Gesellschaft von Zeit zu Zeit geändert werden.

3.3. Das Unternehmen erstattet dem Kunden die Einzahlungsgebühr für den weiteren Handel auf Handelskonten zurück, mit Ausnahme der Gebühr, die dem Kunden durch die Nutzung von Kreditfazilitäten oder die Verletzung der Standardbedingungen des im Besitz des Kunden befindlichen und für die Einzahlung auf das Handelskonto verwendeten Zahlungsinstruments entstanden ist. Falls der Handel nicht oder nur in geringem Umfang (weniger als 5 Lots für Währungspaare) durchgeführt wurde, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Rückerstattung der Einzahlungsgebühr vom Konto des Kunden abzuziehen. Das Unternehmen entschädigt nicht für Rücknahmegebühren.

3.4. Anträge für Nicht-Handelsgeschäfte, wie Einzahlungen, Abhebungen und interne Überweisungen, werden vom Kunden in myAlpari erstellt und gelten als von der Gesellschaft akzeptiert, wenn sie in myAlpari in der Rubrik „Transaktionshistorie“ sowie im Buchhaltungssystem für Kundenanträge der Gesellschaft angezeigt werden.

3.5. Die vom Kunden auf sein Handelskonto überwiesenen Gelder werden spätestens am nächsten Werktag ab dem Datum des Eingangs auf dem Konto der Gesellschaft gutgeschrieben, sofern der Zahlungsbeleg alle zur Identifizierung der Zahlung erforderlichen Daten enthält.

3.6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es im Falle von Softwareausfällen bei Drittbanken und Zahlungssystemen zu Verzögerungen bei der Gutschrift von Geldern auf dem Handelskonto kommen kann.

3.7. Das Unternehmen verpflichtet sich, im Falle eines Softwarefehlers, der zu einer Verzögerung bei der automatischen Gutschrift von Geldern führt, die Gutschrift auf dem Handelskonto des Kunden sicherzustellen, sofern der Kunde über die Verzögerung informiert wird.

3.8. Bei der Einzahlung von Geldern müssen die Angaben des Kontos, von dem die Einzahlung vorgenommen wird, mit den Angaben des Kunden in myAlpari auf der Website des Unternehmens übereinstimmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angaben wie Name, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Wurden die Gelder von Dritten eingezahlt, erfolgt eine Rückerstattung mit einer vom Kunden erhobenen Rückerstattungsgebühr. 3.9.

3.9. Die Abhebung von Geldern ist auf die gleiche Weise und zu den gleichen Angaben möglich, von denen aus das Handelskonto eingezahlt wurde.

3.9.1. Wurde das Handelskonto durch verschiedene Einzahlungsmethoden finanziert, sollten Abhebungen anteilig vorgenommen werden.

3.9.2. wenn das Handelskonto durch ein Zahlungssystem finanziert wurde, das nicht auf der Liste der für die Auszahlung verfügbaren Zahlungssysteme steht, kann die Auszahlung auf jedes verifizierte Zahlungssystem erfolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bankkonto und Bankkartenüberweisung.

3.9.3. Abhebungen per Banküberweisung in US-Dollar sind nur möglich, wenn die Einzahlung per Banküberweisung in US-Dollar erfolgt. Abhebungen in Euro und Russischen Rubeln sind ohne Einschränkungen gemäß den Bedingungen in Abschnitt 3.8 möglich. Die endgültige Höhe der Überweisungsgebühr hängt vom Überweisungsbetrag und dem Empfängerland sowie von der Tarifierung der Korrespondenzbanken ab.

3.9.4. der Kunde hat das Recht, Geldmittel vom Handelskonto auf ein anderes Bankkonto als ein dem Kunden gehörendes Depotkonto zu überweisen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  •  Der Kunde hat die Grundprüfung bestanden;
  •  Die Hinterlegungsberechtigung wurde überprüft;
  •  Die Abhebungsdaten werden überprüft;
  •  Innerhalb eines Kalendermonats übersteigt der Betrag der Abhebungen auf das Konto, das kein Einlagenkonto ist, nicht den Betrag von 1500 $;
  •  Die Methode der Einzahlung und/oder Abhebung von Geldern vom Handelskonto ist keine Banküberweisung, Bankkarte und/oder Mercuryo-Zahlungssystem.

3.10. Die Überweisungsaufträge des Kunden werden innerhalb des für das jeweilige Zahlungssystem festgelegten Zeitrahmens ausgeführt, wobei diese Fristen in einigen Fällen auf bis zu 5 (fünf) Arbeitstage verlängert werden können.

3.11. Aufgrund der Besonderheiten bei der Arbeit mit dem FXCASH-Partnerservice erfolgt die Überweisung von Geldern von FxCash auf die Brieftasche des Kunden bei der Gesellschaft im manuellen Modus innerhalb eines Werktages nach Erhalt der Gelder von FxCash mit der korrekten Zuordnung der Brieftasche des Kunden. Wenn der Kunde dann Geldmittel aus dem FxCash-Service von der Gesellschaft abhebt, ohne einen proportionalen Betrag zu handeln, hat die Gesellschaft das Recht, eine Zahlungssystemgebühr von 0,5% vom Kunden einzubehalten.

3.12. Überweisungsaufträge werden in einer Höhe ausgeführt, die das freie Guthaben auf dem Handelskonto abzüglich der von der Gesellschaft einbehaltenen Gebühren der Zahlungssysteme gemäß den Tarifen der Zahlungssysteme für die Überweisung von Geldern nicht übersteigt. Die Berechnung des freien Saldos erfolgt automatisch in Echtzeit unter Berücksichtigung des aktuellen Verlusts aus offenen Positionen und des Betrags, der zur Deckung offener Positionen erforderlich ist. Bei einer Abhebung per Banküberweisung wird die Gebühr vom überwiesenen Betrag abgezogen.

3.13. Wenn die Gelder nicht auf/von dem/den Handelskonto/-en überwiesen werden, hat der Kunde das Recht, das Unternehmen über das Feedback-Formular auf der Website des Unternehmens zu kontaktieren, um die Gründe zu klären. Das Unternehmen antwortet auf eine solche Anfrage innerhalb eines Werktages ab dem Tag, an dem die Anfrage des Kunden eingegangen ist.

3.14. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, dem Kunden keine Bonusprämien zu gewähren oder zu sperren, sowie den Kunden von der Teilnahme an Werbeaktionen auszuschließen, wenn der Verdacht auf Betrug oder Missbrauch der Bedingungen der Werbeaktionen des Unternehmens besteht. Die Bedingungen der Werbeaktionen können geändert werden; Informationen darüber werden unverzüglich auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.

3.15. Um die Sicherheit zu gewährleisten, hat die Gesellschaft das Recht, vom Kunden ein Ausweisdokument sowie ein Dokument zu verlangen, das die Inhaberschaft des Kontos im Zahlungssystem bestätigt.

3.16. Die Rücknahme der Provision des Partners für elektronische Zahlungssysteme ist nur für verifizierte Kunden möglich.

3.17. Der Zahlungsdienst wird erbracht von: Paysafe Holdings UK Limited, WM Transfer Ltd, Direct Payment Limited, Cauri Ltd, Getcoin Grupp OU (Registry code14557309, Harjumaakond, Tallinn, Kesklinna Linnaosa, Tuukritn 19-315, 10152), Perfect Money Ltd, NPO Yandex.Money Ltd, NPO Moneta Ltd.

 

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